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Sicher kennzeichnen mit dem GHS07 Gefahrensymbol nach CLP-Verordnung
Das GHS07 Gefahrensymbol (Ausrufezeichen) dient der Kennzeichnung von gesundheitsschädlichen Stoffen gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Diese GHS-Kennzeichnung ist für Unternehmen verpflichtend, die mit chemischen Stoffen oder Gemischen arbeiten, die reizend, sensibilisierend oder gesundheitsschädlich sein können.
✔ Material: Hochwertige, selbstklebende Folie für langlebige Kennzeichnung
✔ Größe: 100 x 100 mm – ideal für Gefahrstoffbehälter, Verpackungen und Lagerbereiche
✔ Normgerechte Gestaltung: Entspricht den Vorschriften der CLP- und GHS-Richtlinien
✔ Wetter- & Chemikalienbeständig: Für den Innen- und Außeneinsatz geeignet
✔ Einfache Anwendung: Haftet auf glatten, sauberen Oberflächen
✅ Industrie & Handwerk: Kennzeichnung von Gefahrstoffen in der Produktion
✅ Chemische Betriebe & Labore: Markierung von Reagenzgläsern, Flaschen und Behältern
✅ Transport & Logistik: Erfüllung von Vorschriften für den Gefahrguttransport
✅ Apotheken & Einzelhandel: Kennzeichnung von Produkten mit reizenden oder sensibilisierenden Inhaltsstoffen
Mit diesem GHS-Aufkleber sorgen Sie für eine rechtssichere Kennzeichnung Ihrer Gefahrstoffe und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach CLP- und GHS-Vorgaben. Dank der robusten, witterungsbeständigen Materialien sind die Symbole bestens für den langfristigen Einsatz geeignet.
Bestellen Sie das GHS07 Gefahrensymbol (F-100) jetzt bequem online und sorgen Sie für eine klare, normgerechte Kennzeichnung Ihrer Gefahrstoffe.
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