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Verschiedene Farben hochwertig eloxiertes Flugzeugaluminium
Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen seit Oktober 2017 gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers. Die Roboterwerk GmbH vertreibt exklusiv die Drohnen-Kennzeichen des Herstellers UAV-ID.
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