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Um eine dauerhafte Verbindung zwischen der Umkehrosmoseanlage und dem Siphon zu umgehen, in Anlehnung der Vorgaben nach DIN 1988, EN1717, wird das Abwasser der Osmoseanlage über einen separaten Edelstahlauslauf frei in das Spülbecken geleitet. Die hygienische Einhaltung der Installationsvorgaben sind gemäß dem Stand der Technik.
Auch nachträglich können bestehende Umkehrosmoseanlagen und Wasserfilter nachgerüstet werden. Eine Rückwärtsverkeimung aus dem Siphon in die Umkehrosmoseanlage wird unterbunden. Ein weiterer Vorteil dieser Lösung ist auch, dass zur Anlagenüberwachung eine routinemäßige Kontrolle des Wasserverhältnisses zwischen Osmosewasser und Abwassers einfach durchgeführt werden kann. Das heißt, eine Verkalkung des Durchflussbegrenzers kann dadurch rechtzeitig erkannt werden und so einem vorzeitigen Verschleiß der Umkehrosmose-Membrane durch mangelnde Spülung vorgebeugt werden.
Der Freie Abwasserauslauf besteht aus zwei Teilen, dem 1/4" gebogenen Edelstahlrohr und der Gewindedurchführung mit dem Edelstahlsockel. Die Gewindedurchführung dient als Halterung für das 1/4" Edelstahlrohr, welches 360° frei schwenkbar ist. Das 1/4" Edelstahlrohr kann beliebig ausgerichtet werden, jedoch nicht fixiert werden.
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